Wie streng werden Lebensmittel in Österreich kontrolliert?
Sehr streng. Laut Werner Windhager von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) gibt es mehrere Kontrollschleifen. Zum einen verpflichtet die EU alle Hersteller zu regelmäßigen Eigenkontrollen. Auf dem Plan stehen die Rückverfolgbarkeit der Zutaten und eine transparente Produktionskette. Zum anderen gibt es Fremdkontrollen durch die Behörden. Die amtliche Lebensmittelkontrolle liegt in der Hand der Bundesländer. Vor Ort werden Betriebe von ihren Aufzeichnungen bis hin zu den Hygienestandards überprüft. Außerdem werden regelmäßig Proben von verschiedenen Produktgruppen gezogen und von der Ages im Labor überprüft.

In welchen Fällen werden Produkte zurückgerufen?
„Produktrückrufe werden beispielsweise ausgelöst, wenn ein Produkt den gesetzlichen Anforderungen oder definierten Standards nicht entspricht“, erklärt Rewe-Pressesprecherin Susanne Moser-Guntschnig. Das kann vielerlei Gründe haben. Zum Beispiel wenn die Haltbarkeit bis zum angegebenen Datum nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Gefahr besteht, dass Kunden zu Schaden kommen, wenn ein Produkt verzehrt oder verwendet wird.

In welchem Ausmaß wird fehlerhafte Ware entfernt?
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Geht es um Glassplitter – wie aktuell im S-Budget-Vanilleeis von Spar – dann gibt es einen Rückruf des gesamten Produkts, so Nicole Berkmann, Pressesprecherin von Spar Österreich. Die betroffene Charge wird in allen Märkten gesperrt und Sicherheitsvorkehrungen werden in Gang gesetzt. Das heißt: Die Produkte können weder über die Kasse gezogen noch abkassiert werden. Außerdem wird die Ware auf der Stelle österreichweit aus den Regalen geräumt und vernichtet. Allzu große Sorgen müssen sich Konsumenten nicht machen: In den meisten Fällen handelt es sich um einen vorsorglichen Rückruf. „In der Regel sind nur ein bis zwei Artikel betroffen und nicht die vielen Hunderten, die am Markt sind“, entwarnt Berkmann.

Was kann ich als Konsument tun, wenn ich durch ein Produkt Schaden genommen habe?
Jetzt muss der Kunde handeln. Werner Windhager von der Ages  empfiehlt, sich sofort an die zuständige Lebensmittelaufsicht zu
wenden. Diese ist in der Regel bei der jeweiligen  Bezirksverwaltungsbehörde zu finden. „Im günstigsten Fall bringen Sie das mangelhafte Produkt gleich mit“, so der Experte. Vor Ort werden Proben genommen und das Problem wird amtlich protokolliert. Ist Ihr Einwand berechtigt, kann es laut Windhager zu einem  Verwaltungsgerichtsverfahren kommen.

Ist die Anzahl der Produktrückrufe gestiegen?
Nein, die Kurve bleibt Jahr für Jahr in etwa gleich bei fünfzig bis siebzig Rückrufen. Dennoch glauben einige Konsumenten, dass immer mehr passiert. Nicole Berkmann sieht das Problem vor allem in der  Breitenwirksamkeit der sozialen Netzwerke. Im persönlichen Erleben würden die Kunden aber schnell merken, dass in den seltensten Fällen etwas passiert. Zurückzuführen ist das auf die Qualitätssicherung, die in den letzten Jahrzehnten immer genauer wurde. Ähnliche Klänge stimmt auch Werner Windhager an: „Es gibt nicht mehr gesundheitsschädliche Produkte, sondern lediglich der Wille zur Information ist höher geworden.“

Wie erfahre ich von Produktrückrufen?
Neben Medienberichten und den Aushängen in Geschäften informiert Sie die Internetseite www.produktwarnungen.atlaufend über bedenkliche Ware.

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