Nicht erst, wenn Profisportler bei Trainingsfahrten schwer verletzt werden – wie Anfang April Radprofi Marco Haller bei einer Kollision mit einem PKW – oder gar ums Leben kommen – wie die deutsche Profitriathletin Julia Viellehner, kocht das Thema auf. Spätestens wenn die Freiluftsaison beginnt, stimmen auch Freizeitsportler ihre Klagelieder über fehlende Rücksicht auf Rennradfahrer im Straßenverkehr an.

Umgekehrt ärgert sich jeder dritte Autofahrer über die „Rennradler“. Es ist damit ein gut gedüngtes Konfliktfeld. 80 Prozent der vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) im Vorjahr befragten Pedalritter gaben an, bereits mehrfach Streitfälle mit Autofahrern gehabt zu haben. Woran liegt das? Vielfach sind es Unwissen (oder Vergesslichkeit) oder ungenaue rechtliche Vorgaben.

So ärgern sich Rennradfahrer häufig über zu wenig Abstand der Autos beim Überholen. Tatsächlich hat jeder Führerscheinbesitzer gelernt, dass „ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten“ ist.

In den Fahrschulen wird diese Schwammigkeit in der Definition mit einer Daumenregel etwas konkretisiert: Ein Meter Mindestabstand plus ein Zentimeter pro gefahrenen km/h – bei 50km/h also eineinhalb Meter. „Diese eineinhalb Meter sind leider bei vielen Lenkern völlig unbekannt“, bedauert KFV-Rechtsexperte Armin Kaltenegger, selbst begeisterter Rennradfahrer. „Mach' den Bogen“ unterstützen kursierende Onlinekampagnen diesbezüglich die Bewusstseinsbildung.

Nebeneinander - dürfen die das?

Der Blutdruck von Autofahrern steigt dagegen, wenn vor ihm auf der Straße Rennradfahrer nebeneinander dahinstrampeln. Das dürfen sie, sofern es sich um eine Trainingsfahrt handelt. „Als Kriterien für Trainingsfahrten sind (...) Verhältnisse maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind. Oder noch blumiger: es sich um ein „systematisch geplanter, pädagogisch fundierter und methodisch zielgerichteter Handlungsverlauf zur Steigerung und Optimierung sportlicher Leistungen“ handelt.

Wie viele Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, geht aus dem Gesetz allerdings nicht hervor. Folglich sei laut KFV davon auszugehen, dass auch mehrere Rennradfahrer nebeneinander fahren dürfen, sofern dabei der rechte äußerste Fahrstreifen nicht überschritten wird und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So müssen Radfahrer zumindest als Gruppe auch das Rechtsfahrgebot beachten.

Und:Grundsätzlich raten Experten, das Hirn einzuschalten - und dieses mit einem Helm zu schützen.

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