Auf einer Liste mit 405 Personen mit Journalisten und Politikern, denen seit März 2014 die Einreise in die Ukraine verboten worden sei, fänden sich auch drei österreichische Staatsbürger, informierte der SBU. "Darunter ist ein Parlamentarier, der bis Mai 2018 nicht einreisen darf, sowie zwei weitere Politiker mit einem jeweils bis Mai 2021 geltenden Einreiseverbot", heißt es in der schriftlichen Antwort. Konkrete Namen wollte man gegenüber der APA nicht nennen.

Laut gesetzlichen Grundlagen kann der ukrainische Geheimdienst Ausländer, die gegen die nationale Sicherheit gerichtete Handlungen gesetzt haben, mit Einreiseverboten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren belegen. Abgesehen von russischen Politikern und Journalisten, die für konkrete politische Entscheidungen oder propagandistische Aktivitäten sanktioniert wurden, waren nach öffentlichen Informationen zuletzt insbesondere Personen betroffen, die ohne Genehmigung Kiews die Krim oder die selbst erklärten "Volksrepubliken" im Osten der Ukraine besucht haben.

Österreichische Politiker sind seit 2014 wiederholt in diesen Regionen aufgetreten. Am 16. März 2014 fungierten der nunmehrige Wiener Vizebürger Johann Gudenus (FPÖ), der Nationalratsabgeordnete Johannes Hübner (FPÖ) und Ewald Stadler (früher FPÖ und BZÖ, später REKOS) als "Beobachter" eines von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannten Referendums auf der Krim, Stadler beobachtete im November 2014 zudem einen nicht minder umstrittenen "Urnengang" in der "Donezker Volksrepublik". Gäste von der FPÖ gab es auch beim "Internationalen Jalta-Wirtschaftsforum" auf der Krim: Im April 2016 waren die Parlamentarier Axel Kassegger und Barbara Rosenkranz angereist, im April 2017 traten Nationalrat Johannes Hübner und Bundesrat Hans-Jörg Jenewein auf.

Abgesehen von einem Einreiseverbot kann der Besuch in Gebieten, die aus Sicht Kiews als "vorübergehend besetzt" gelten, aber auch mit dem ukrainischen Strafrecht geahndet werden: Für Reise, die mit dem Ziel einer Schädigung nationaler Interessen der Ukraine unternommen wurden, sieht Artikel 332-1 Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Bekannt ist ein vorgerichtliches Ermittlungsverfahren gegen französische Parlamentarier, die 2015 prominent auf der Krim aufgetreten waren. Die ukrainische Justiz beschäftigt sich aber auch mit Krim-Besuchern aus Österreich: "In Materialien zu laufenden Vorermittlungen liegen auch Informationen vor, die sich auf Aufenthalte österreichischer Staatsbürger auf der Krim beziehen", erklärte vergangene Woche die zuständige ukrainische Staatsanwaltschaft gegenüber der APA.