Frau Grabovac, als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark erhalten Sie täglich unzählige Meldungen zu Hasspostings aus den sozialen Medien. Welche Straftatbestände finden sich am häufigsten?
DANIELA GRABOVAC: Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie sahen wir, dass viele Meldungen über die BanHate App, verhetzende Postings nach § 283 Absatz 2 StGB waren, in denen Angehörige bestimmter Gruppen erniedrigt oder herabgewürdigt wurden. Seit Beginn der Pandemie bezieht sich der Großteil der Einsendungen auf das Verbotsgesetz. Da streifen die Kommentatoren an NS-Wiederbetätigung und auch antisemitische Kommentare wie auch antisemitische Verschwörungsmythen sind zu einem größeren Problem geworden.

Überhaupt nimmt seit Beginn der Pandemie im Netz die Verbreitung von Verschwörungsmythen zu, kommt das auch bei Ihnen an?
Wir merken, dass verstärkt Fake News bei uns gemeldet werden, 2020 verzeichneten wir einen Höchstwert bei Fake News und Verschwörungserzählungen von 962 Meldungen von insgesamt 3215 Meldungen. Das Problem ist jedoch, dass es rechtlich seit 2015 nicht mehr wirklich eine Handhabe gibt. Das Gesetz, dass die Verbreitung falscher oder beunruhigender Gerüchte § 276 StGB sanktionierte, trat damals außer Kraft, wurde abgeschafft.

Mit welcher Begründung?
Die Begründung war, dass das Gesetz keine Anwendung gefunden habe. Wir plädieren aber dafür, dass man diese Regelung wieder einführt, denn die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie dringend wir sie brauchen und welche Konsequenzen Falschinformationen auf das Klima in der Gesellschaft haben und wie diese zu Vertrauensverlust und Spaltung beitragen. Besonders jetzt werden über die Impfung bewusst Desinformationen in den sozialen Netzwerken gestreut, die Unruhe verbreiten und diese erreichen doch einen größeren Personenkreis – es ist nicht mehr wie beim Stammtisch, wo fünf Leute mithören, sondern man erreicht mit seinen Kommentaren ein großes Publikum.

Wie schafft man es da zwischen denen zu unterscheiden, die sowas absichtlich streuen und denen, die Inhalte aus Unwissen teilen?
Es ist oft nicht leicht Inhalte auf den Verursacher zurückzuverfolgen, aber das sollte unserer Ansicht nach geschehen. Man muss beachten, dass die Justiz ja auch nur dann aktiv wird, wenn ein Inhalt angezeigt wird. Zudem braucht es meiner Meinung nach auch gerichtliche Entscheidungen zu gewissen Themen, wo ganz klar differenziert wird, ob eine Meldung einen Wahrheitsgehalt hat oder ob es schlicht Fake News sind. Zu allen strittigen Inhalten muss dann auch eine Gegendarstellung erfolgen. Wir merken ja, wie schnell man in einer Filterblase landet. Das könnte auch das Vertrauen in Institutionen wieder erhöhen. Schwierig wird es da, wo private Anbieter wie Youtube und Co. Entscheiden, was nach ihren internen Richtlinien gelöscht wird. Da stellt sich die Frage: Inwieweit sollten private Provider in die Meinungsäußerung eingreifen?

Wir haben waren live auf Instagram mit der Antidiskriminierungsstelle und zwei Österreichischen Influencer:innen. Im Gespräch berichten sie über Hasskommentare, Fatshaming und einen homophoben Angriff, der sich offline abspielte. 

Die Kleine Zeitung als Online-Forenbetreiber merkt, dass zunehmend viele Kommentare mittlerweile NS-Bezug haben und auch den Holocaust verharmlosen. Trotzdem kommt bei solchen nicht unbedingt das Verbotsgesetz zur Anwendung.
Beim Verbotsgesetz gibt es eine sehr hohe Schwelle und auch einen hohen Strafrahmen. Man muss nationalsozialistisches Gedankengut und einen Vorsatz nachweisen. Das ist in Coronazeiten schwer, weil die Leute Sachen teilen und denken, sie gehen in den „Widerstand“ gegen das NS-Regime, ziehen Vergleiche mit dieser Zeit, warnen davor und behaupten, dass das NS-Regime jetzt wieder eingeführt wird. Sie posten Memes auf denen Dinge wie „Impfen macht frei“ auf dem Eingangstor von Auschwitz stehen oder posten einen Judenstern mit dieser Aufschrift und sind sich dessen nicht bewusst, dass sie dadurch das NS-Regime verharmlosen und die Opfer des Regimes verhöhnen. Anders sieht es bei den Menschen aus, die diese Memes erstellen und gezielt verbreiten, die sollten nach dem Verbotsgesetz behandelt werden.

Wie schafft man es, konstruktiv mit denen umzugehen, die solche Dinge nur teilen?
Ich bin mittlerweile eine große Verfechterin vom Ansatz des Grazer Staatsanwalts, dem Strafrechtsprofessor Dr. Mühlbacher. Sein Ansatz ist, dass es bei der Meinungsäußerungsfreiheit essenziell ist, sich auf Augenhöhe zu begegnen. Das Strafrecht soll kein Gesinnungsstrafrecht sein, aber es gibt Grenzen der Meinungsäußerung, die es aufzuzeigen gilt. Dazu ist das Projekt von „Neustart“ namens „Dialog statt Hass“ ganz toll. Dort gibt es die Möglichkeit einer Diversion und die Teilnehmer lernen, wo die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit sind, aber auch, wie sie ihre Meinung kritisch ausdrücken können und weiterhin ihren Unmut zum Beispiel über verhängte Maßnahmen oder Eingriffe des Staates mitteilen können. Das ist gut und auch wichtig und zeichnet eine Demokratie aus, dass Bürger kritisch bleiben und ein gemeinsamer gesellschaftlicher Konsens gesucht wird. Gleichzeitig können Betroffene des Holocausts und jene, die in Konzentrationslagern waren und dort die Hölle erlebt haben, über solch verharmlosende Vergleiche nicht mehr lachen – das sollte man sich vor Augen führen, bevor man solche Memes teilt.

Man geht hier also neue Wege und setzt auf Opferempathie und Dialog. Bräuchte es mehr solcher Maßnahmen?
Früher hätte ich als Juristin auf das klassische Strafrecht gepocht, aber angesichts der Spaltung, die wir seit Beginn der Pandemie erleben, braucht, es glaube ich, neue Wege, um diese Spaltung zu überwinden und zu einem gemeinsamen gesellschaftspolitischen Nenner zurückzufinden.