Für die Berichterstattung über Ermittlungen gegen den ORF-Moderator Roman Rafreider ist die Mediengruppe "Österreich" am Montag am Landesgericht Wien zu einer Entschädigungszahlung in der Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Bei den Meldungen in den Gratisausgaben der Zeitung sowie online wurde laut Richter Stefan Apostol der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter der Mediengruppe meldete volle Berufung an. "Dann werden wir schauen, was das Oberlandesgericht dazu sagt", meinte Apostol. Dieses wurde von der Mediengruppe bereits im Februar nach einer ersten Verurteilung in dieser Causa angerufen. Rafreider war wie auch beim ersten Verfahren nicht persönlich vor Gericht erschienen.

Der Vertreter der Mediengruppe argumentierte vergeblich, Rafreider sei in der Causa selbst an die Öffentlichkeit gegangen. Damit bezog er sich auf eine Aussendung, in der der Moderator alle Vorwürfe zurückgewiesen und um Achtung seines Privatlebens und jenes seiner Ex-Freundin gebeten hatte. "Wenn jemand sagt, 'das stimm nicht' und um Wahrung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs ersucht, ist das kein Heraustreten an die Öffentlichkeit", stellte Apostol in seiner Urteilsbegründung klar.

Rafreider war Anfang Oktober 2018 wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohungen angezeigt worden. Die Ermittlungen gegen den Moderator wurden in der Zwischenzeit eingestellt.