Noch bis 31. März hat der ORF Zeit, bei seinen Spitzenverdienerinnen und -verdienern für gesetzliche angeordnete Transparenz zu sorgen. Ausgerechnet am Ostersonntag – also am letztmöglichen Tag der Frist – will der öffentlich-rechtliche Sender nach Informationen der „Kleine Zeitung“ den „Transparenzbericht“ vorlegen. Und zwar vorerst lediglich dem Bundeskanzleramt. Eine Veröffentlichung auf der Homepage des ORF soll dann in den Tagen danach, wahrscheinlich am 2. April, erfolgen. Man folge damit dem mit Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen ORF-Gesetz, heißt es im ORF. Das Gesetz verlangt, dass alle Mitarbeiter des Hauses, die über 170.000 Euro jährlich verdienen, namentlich mit Bezügen und Nebenverdiensten veröffentlicht werden.