Die Zeit der einsamen Entscheidungen in Österreich gehört der Vergangenheit an - zumindest, was die Verantwortung für die Teilnahme an der Biennale Venedig betrifft. Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte vor Journalisten eine Neuordnung der Vergabepraxis an. Bisher eine Einzelentscheidung des jeweiligen Ministers, soll künftig eine Jury bei der Wahl des Kurators mitverantwortlich zeichnen.

Damit passe man sich den internationalen Standards an, würden die zentralen Länder der künstlerischen Leistungsschau doch ausnahmslos ihre jeweiligen Vertreter über eine Jury oder ein Ausschreibungsverfahren ermitteln. "Zunächst einmal soll die Kuratierung des österreichischen Pavillons für die Architektur-Biennale 2020 ausgeschrieben werden", kündigte Blümel an. Konkret wird mit 1. Dezember die betreffende Ausschreibung veröffentlicht, die dann bis 1. Februar läuft.

Bewerben können sich Interessenten, die bereits eine detaillierte Bespielung des Pavillons in den Giardini von Venedig als Konzept einreichen, wobei nicht zuletzt auf das Vermittlungskonzept Wert gelegt wird. Sie müssen entweder österreichische Staatsbürger sein oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, in einem architekturrelevanten Bereich tätig und mit der österreichischen Kunst- und Architekturszene vernetzt sein.

Aus den Einreichungen trifft dann eine neu formierte Jury eine erste Vorauswahl. Das Gremium setzt sich zusammen aus Verena Konrad - der heurigen österreichischen Kommissärin -, dem Architekturjournalisten Matthias Boeckl, den beiden Architekten Marie-Therese Harnoncourt-Fuchs und Ernst J. Fuchs sowie Andreas Ruby als Direktor des Architekturmuseums Basel.

Die Jury erstellt zunächst eine Longlist, deren Proponenten zu Hearings eingeladen werden, bevor aus deren Kreis eine Shortlist mit drei Kandidaten ermittelt wird. Diese werden dann gemeinsam mit dem Kulturminister diskutiert. "Die Formalnominierung erfolgt dann durch den Bundesminister", unterstrich Blümel. Noch im kommenden Frühjahr soll die Entscheidung für den neuen Kurator oder die Kuratorin für die Biennale 2020 fallen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Trennung der künstlerischen und der administrativen Verantwortung. Auch für letztere wird es eine Ausschreibung geben, wobei die Position über zwei Jahre läuft und einmalig verlängert werden kann. Dieses Organisationsbüro soll den Kurator oder die Kuratorin bei der organisatorischen Abwicklung unterstützen.

"Ich bin sehr froh, dass es erstmals eine Ausschreibung der organisatorischen Leistungen gibt", zeigte sich Verena Konrad als heurige Architekturkommissärin erfreut, die noch nach altem Modus selbst für diese Fragen verantwortlich zeichnen musste: "Man kann sich das so vorstellen, als würde man in einem Unternehmen jedes Jahr die Verwaltung und Buchhaltung austauschen - das ist nicht sehr effektiv und bedeutet viele leere Kilometer."

Das neue Gesamtprozedere soll analog auch für die Kunstbiennalen ab 2021 angewandt werden. Für die Kunstschau 2019 ist bereits Felicitas Thun-Hohenstein, unter dem neuen Titel "Kuratorin" firmierend, ausgewählt worden. Sie hat sich für Renate Bertlmann als Künstlerin des Österreich-Pavillons entschieden.

Was bei allen Neuerung gleich bleibt, ist die Dotierung des Projekts mit 450.000 Euro. "Das Budget ist im internationalen Vergleich ein relativ gutes", zeigte sich Minister Blümel überzeugt: "Und ich bin überzeugt, dass es hilfreich ist, wenn sich die Kuratorinnen und Kuratoren selbst um Drittmittel bemühen."