Erneut ein wenig erfreuliches Urteil für Medienmacher Wolfgang Fellner: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat seine Klage von Medienmacher Wolfgang Fellner gegen Katia Wagner abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Worum ging es? Wagner hatte im Jahr 2015 heimlich Aufnahmen angefertigt – darauf zu hören ist u. a. "Darf ich kurz aufzippen?" von Fellner.

Tonbandaufnahmen seien im "berechtigten Interesse der Beklagten an der Dokumentation der Belästigungen durch ihren damaligen 'Vorgesetzten' Wolfgang Fellner", entschied der Richter gestern in Wien. Zudem sei in diesem Fall "das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte zu dokumentieren, zu berücksichtigen", heißt es in der Entscheidung. Wagner hat Inhalte der aufgezeichneten Gespräche einem Journalisten des "Standard" zugespielt und sie dem Gericht vorgelegt, als ihr Ex-Chef Wolfgang Fellner diese als unwahr leugnete.

In der Weitergabe der Inhalte sieht der Richter "ein nachvollziehbares Interesse der Beklagten, einen Nachweis für die verbalen Belästigungen durch den Kläger zu haben, insbesondere deshalb, weil er in einem Medium die Aussagen (laut Gesprächsmitschnitt) als falsch bezeichnete", heißt es in einem Artikel im "Standard".