Verstößt das Opern-Projekt des Wiener Architekturbüros Coop Himmelb(l)au gegen EU-Sanktionen? Das ist die Frage, die die für Sanktionsfragen zuständige Stelle der EU-Kommission seit mehr als zwei Jahren zu klären versucht. Gebaut werde soll eine Oper in der ukrainischen Stadt Sewastopol. Das österreichische Außenministerium hat bisher keine Einwände gegen das Coop Himmelb(l)au-Projekt gehabt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft (StA) Wien sowie das für Sanktionsverstöße zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) haben geprüft, ob das geplante Opernprojekt in der 2014 von Russland annektierten ukrainischen Hafenstadt Sewastopol gegen EU-Sanktionen verstoßen könnte. Ergebnis: Das Achitekturbüro würde gegen keine keine Gesetze verstoßen. In Ermangelung eines Anfangsverdachts wurde sowohl im Juli 2019 als auch im Jänner 2021 entschieden, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Brüssel ist anderer Meinung

In Brüssel ist man von dieser österreichischen Rechtsauffassung noch nicht gänzlich überzeugt. Mehr als zwei Jahre, nachdem sich die für Sanktionen zuständige Stelle der EU-Kommission mit der Causa zu beschäftigen begann, fehlt weiter eine Entscheidung, ob gegen Österreich wegen der Nichtverfolgung von Coop Himmelb(l)au ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden soll oder nicht. Dies resultiert aus einem Schreiben der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA), die Ende Februar einen Antrag der Austria Presse Agentur (APA) nach den EU-Bestimmungen zu Informationsfreiheit beantwortete.

DG FISMA verweigerte zwar die Herausgabe ihres E-Mail-Verkehrs mit der Ständigen Vertretung von Österreich bei der Europäischen Union, der sich zwischen dem 28. Februar und 23. Juli 2019 sowie ab dem 7. Dezember 2020 mit der Causa beschäftigte. In der Begründung hieß es aber: "Dieser Austausch von E-Mails bezieht sich auf eine Angelegenheit, bei der eine Entscheidung der Kommission, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich initiiert werden soll oder nicht, noch nicht getroffen worden ist." Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte das am Mittwoch. Sie betonte, dass Entwicklungen zum Projekt weiterhin beobachtet und Informationen gesammelt würden.

"Von einer Verletzung der EU-Verträge oder einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ist überhaupt keine Rede. Die EU-Kommission müsste überdies zunächst ein Mahnschreiben an Österreich schicken, wofür es keinerlei Anlass gibt", erklärte am Montag ein Sprecher des österreichischen Außenministeriums der APA. Die restriktiven Maßnahmen der EU verböten nicht alle, sondern nur gewisse wirtschaftliche Tätigkeiten von privaten Personen und Unternehmen aus EU-Staaten auf der Krim und in Sewastopol, erläuterte er. Der Außenamtssprecher verwies auch auf die Prüfung des Projekts "im Detail" durch die Staatsanwaltschaft Wien.

In der Ukraine stocken indes jene Ermittlungen, die Behörden im Dezember 2020 wegen Verdachts auf aus ukrainischer Sicht illegale Reisen von Coop Himmelb(l)au-Verantwortlichen auf die annektierte Krim eingeleitet haben. Von konkreten Ermittlungen ist nichts bekannt. Das diesbezügliche Verfahren sei am 29. Jänner einem anderen Verfahren angeschlossen worden, dass sich mit jenen ausländischen Firmen beschäftige, die womöglich illegal auf der einstweilen okkupierten Halbinsel tätig seien, erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiew am Dienstag.