Noch ist sie nicht rechtskräftig, dennoch hat die Entscheidung des Handelsgerichts Wien das Potenzial, das Internet zu revolutionieren.
Der Grund: Das Gericht hat festgestellt, dass YouTube für die auf der Medienplattform von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen direkt haftet. Zuvor hatte Puls 4 auf Unterlassung geklagt und verlangt, dass YouTube erst verhindern müsse, dass Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen.

Host-Provider Privileg greift nicht

Das Ergebnis des Handelsgerichtes ist das Ergebnis eines aufwendigen Beweisverfahrens. YouTube beruft sich - wie in einer Vielzahl von Verfahren in ganz Europa - auf das sogenannte "Host-Provider Privileg" nach den Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes. Laut diesem Gesetz sollen technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften. Voraussetzung dafür ist aber eine neutrale Rolle.

Genau diese neutrale Rolle hat das Handelsgericht Wien mit dem folgenden Argument verneint:
"Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen (...) verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen..."

Daraus ergeben sich weitreichende Folgen:

  • YouTube muss in Zukunft - durch Vorabkontrolle - sicherstellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden.

  • Die auf urheberrechtliche Ansprüche beschränkte Entscheidung ist sowohl auf andere Rechtsbereiche wie Verstöße gegen Medienrecht, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht und auch auf vergleichbare Onlineangebote/Medienplattformen wie Facebook übertragbar.

Für Markus Breitenecker, Geschäftsführer PULS 4 ist die Entscheidung ein echter "Gamechanger": Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen. Das ist ein wirklicher Gamechanger."