Polen darf Filmregisseur Roman Polanski (82) nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am Freitag. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 1970er-Jahren beantragt.

Richter Dariusz Mazur wies in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf die Einigung hin, die Polanski in den 1970er-Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft geschlossen hatte. Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüßt habe. Auch das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Das Auslieferungsgesuch sei deshalb unzulässig, hieß es in der Urteilsbegründung.

Nicht im Gerichtssaal anwesend

Bei der Urteilsverkündung war Polanski nicht im Gerichtssaal anwesend. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung bei einer höheren Instanz gegen das Urteil einlegen. Das Krakauer Gericht hatte sich seit Februar mit dem Auslieferungsantrag befasst. Der 82-jährige Regisseur ("Der Pianist", "Rosemarys Baby") besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.

Polanski selbst zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des polnischen Gerichts, seine Auslieferung an die USA abzulehnen. "Ich freue mich, dass ich der polnischen Justiz vertraut habe", sagte er am Freitag im südpolnischen Krakau. "Ich bin sehr glücklich, dass diese Sache vorbei ist. Das hat mich, und mehr noch meine Familie, viel Energie, Zeit und Gesundheit gekostet." Polanski, der auch einen Wohnsitz in Krakau hat, wollte noch am Freitag zu seiner Familie nach Frankreich zurückkehren.