Darum geht es: „Ich werde nicht bezahlt, die anderen schon!“ Ein Satz von Schauspielerin Anna Werner Friedmann, die eine der drei „Almas“ darstellte. In dem am Semmering inszenierten Stück „Alma - A Show Biz ans Ende“ von Theatermacher Paulus Manker. Und wegen dieses Satzes, den Friedmann vor Publikum und vor ihrer letzten „Show“ aussprach, trafen sich Manker und Friedmann am Mittwoch im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, Saal 10. Manker findet, dass ihm diese Äußerung massiv geschadet habe, Friedmann findet, der Satz stimme. Richterin Eva-Maria Vetter wollte genau das gestern klären und wohl noch lieber wäre ihr eine Vergleichsmöglichkeit gewesen, um einen Kompromiss zu erwirken. Denn nicht nur Manker klagt Friedmann, auch Friedmann klagt zurück - wegen übler Nachrede. Diesen Prozess gibt es im Jänner 2024 zu sehen.

„Alma“ Darstellerin Anna Werner Friedmann und Anwältin Katharina Braun  | Gestern vor Gericht - die Schauspielerin Friedmann in Wien
„Alma“ Darstellerin Anna Werner Friedmann und Anwältin Katharina Braun
| Gestern vor Gericht - die Schauspielerin Friedmann in Wien © KLZ / Barbara Haas

Was aber am Mittwoch vor Gericht passierte, war weder eine Klärung, noch ein Kompromiss, sondern ein Stück, das schwer zu durchblicken war. Mankers Anwalt etwa legte Dokumente vor, die beweisen sollten, dass Friedmann keine hohe Glaubwürdigkeit habe und eben nicht „so korrekt“ sei, wie sie behaupte, so Anwalt Dieter Ortner. Zu sehen waren zwei Bilder, auf einem ein Mann mit Brandspuren an der Nase und auf einem ein nackter, männlicher Hintern. „Sie hat ihm in den Hintern gebissen“, klärte Ortner auf, nachdem die Richterin fragend das Bild in die Höhe gehalten hatte. Friedmanns Anwältin, Katharina Braun, erklärte das Bild damit, dass es an diesem Abend eine polizeiliche Räumung des Stückes gegeben hatte und dass es ein „Versehen“ gewesen sei. „Dort sind alle schnell mit den Fackeln rausgelaufen, so ist es passiert.“ Der Hintern? „Das war im Zuge des Spiels“. Manker, so sein Anwalt, sei jedenfalls enorm empört über diese Rufschädigung und darüber, dass Friedmann ihn so „angepatzt“ habe, die Schädigung, hielt Braun dagegen, müsse in erster Linie ihre Mandantin tragen, sie habe sich „alleine gegen diesen einflussreichen Theatermacher aufgelehnt und erfährt jetzt in der Branche dafür Nachteile.“ In der knapp zweistündigen Verhandlung kam man sich in der Sache nicht näher, für richtige Einvernahmen reichte zudem die Zeit nicht. Die nimmt man sich im März 2024, wenn es zur nächsten Verhandlung kommt.