Mindestens 50 Millionen Euro entgehen dem Fiskus jährlich durch internationale Unternehmen, die in anderen Ländern Steuern entrichten, wo der Steuersatz geringer als in Österreich ist. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Die Europäische Union hat bereits ihr Augenmerk darauf gelegt.

Seit 1. Jänner sind auch in Österreich Regelungen zur Umsetzung der europäischen „Anti Tax Avoidance“-Richtlinie in Kraft. Es ist vorgesehen, dass in einem niedrig besteuerten Ausland – 12,5 Prozent und weniger – passive Einkünfte von Tochtergesellschaften, die keine operativen Tätigkeiten durchführen, direkt der Muttergesellschaft in Österreich zugerechnet und dort versteuert werden müssen. „Die Regelung ist bei uns neu und wir haben im Gegensatz zu Deutschland noch keine Erfahrungswerte“, sagt Sabine Kanduth-Kristen, Leiterin der Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Kanduth-Kristen organisiert den sechsten internationalen Kongress der „Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre“ (FAST) Ende März an der Uni Klagenfurt, der sich mit den Folgen, Problematiken und Perspektiven auseinandersetzen wird. „Beim Kongress geht es um die neuen gesetzlichen Regelungen“, sagt Kanduth-Kristen. „Schwerpunkt sind die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich und Deutschland und die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Spannungsfeld zwischen Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und dem Steuerwettbewerb zwischen den verschiedenen Ländern.“ Dabei sollen zukünftige Entwicklungsperspektiven im Unternehmenssteuerrecht aufgezeigt werden.

Ein Ziel des Kongresses sei es laut Kanduth-Kristen auch, die bereits erfolgte Umsetzung in Österreich und Deutschland vergleichend zu bearbeiten und in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung anhand von Fallbeispielen aufzubereiten.