1. Der Arbeiter/Angestellte wird vom Chef gekündigt. Was ist der wichtigste Schritt?
Karl Heinz Snobe: Sofort zum AMS kommen und den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

2. Ab welchem Tag besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Snobe: Ab dem Tag der Antragsstellung im AMS. Erfolgt die Kündigung z. B. am Samstag, gilt dieser Termin. Besteht Krankenstand oder Anspruch auf Resturlaub, so besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach dessen Ablauf.

3.Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Snobe: Am wichtigsten sind Versicherungsnummer, Geburtsurkunde, Meldezettel und die Arbeitsbescheinigung des letzten Dienstgebers. Notwendig ist z. B. auch die Heirats- oder die Scheidungsurkunde. Alles Weitere steht auf dem Antragsformular.

4. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt?
Snobe: Vier Wochen lang gibt es kein Arbeitslosengeld. Das gilt auch bei einer fristlosen Entlassung.

5. Wenn das Dienstverhältnis aber einvernehmlich aufgelöst wird. . .
Snobe: . . . dann wird das Arbeitslosengeld, wie zuvor erklärt, ab dem fälligen Termin ausgezahlt.

6.Wie schaut die Regelung mit der Krankenversicherung aus?
Snobe: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe besteht voller Versicherungsschutz, das gilt auch für die Sperre des Arbeitslosengeldes.

7. Wann wird das Arbeitslosengeld gesperrt?
Snobe: Bei Pfusch oder Verweigerung und Vereitelung einer zumutbaren Beschäftigung oder auch Ablehnung einer sinnvollen Schulung.

8. Wie lange dauert denn so eine Sperre?
Snobe: Das erste Mal sechs Wochen, im Wiederholungsfall acht Wochen.

9. Gibt es im Krankheitsfall besondere Auflagen?
Snobe: Das fällt in die Zuständigkeit z. B. der Gebietskrankenkasse. Seitens des Arbeitsmarktservice sind keine Bedingungen vorgesehen.

10. Wird jemand, der arbeitslos ist, krank, muss eine Meldung erfolgen?
Snobe: Die Meldung ans AMS muss an sich sofort erfolgen, spätestens aber nach einer Woche. Auch Nebeneinkommen, selbst wenn sie unter der Geringfügigkeitsgrenze von 341,16 Euro im Monat liegen, müssen dem AMS bekannt gegeben werden.

11. Müssen Arbeitslose selbst aktiv zur Jobsuche beitragen?
Snobe: In jedem Fall. Durch Eigenbewerbungen oder Vorstellungsgespräche ist die Arbeitswilligkeit laufend zu belegen. Eine Anforderung ist es auch, die vom AMS vorgegebenen Termine bei Firmen und dem AMS exakt einzuhalten.