Kurzarbeit – seit gut einem Jahr ist dieses Wort in aller Munde. Als die Wirtschaftskrise 2008 begann nach Europa überzugreifen, bedienten sich die europäischen Politiker dieser Maßnahme, um Arbeitsplätze zu sichern und angeschlagene Unternehmen zu unterstützen. In Deutschland muss sich nun die Staatsanwaltschaft mit diesem Thema beschäftigen.

Reihenweiße finden in deutschen Industriebetrieben Razzien statt, berichtet die Financial Times Deutschland. Die Mitarbeiter würden befragt, Unterlagen über Arbeitszeiten und Auftragsstände mitgenommen. Der Verdacht: Unternehmen nutzen die Förderung aus. 98 Betriebe sollen ihre Angestellten dazu verdonnert haben, Vollzeit zu arbeiten, und das obwohl die Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hatten. Um den Betrug zu vertuschen, hätten manche der Firmen sogar die Arbeitszeitaufzeichnung manipuliert.

Möglich sei dieser mutmaßliche Missbrauch, da die deutsche Bundesregierung weitgehend auf Prüfungen verzichtet. Die Hilfe solle möglichst schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen, berichtet die deutsche Wirtschaftszeitung.

"Bei uns nicht möglich"

In der Steiermark hat man von solchen Fällen noch nicht gehört, so Hans-Karl Snobe vom AMS Steiermark. Er kann sich auch nicht vorstellen, dass die heimischen Unternehmen zu solchen Methoden greifen würden. "Bevor ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet, gibt es eine Vereinbarung mit Wirtschaftskammer und Gewerkschaft." Dabei werde klar festgelegt, von wann bis wann die Firma ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt.

Josef Sibitz, Landesgeschäftsführer des AMS Kärnten, geht sogar so weit zu sagen, dass solche Fälle bei uns ausgeschlossen wären. Monatlich werde jeder Betrieb genau geprüft, der Kurzarbeit beantragt hat. Sibitz: "Wir schauen uns jedes einzelne Lohnkonto genau an."

Snobe betont, dass die Förderung erst nach der monatlichen Kontrolle durch die Buchhaltungsagentur ausbezahlt wird und nicht im Voraus. Schon vorab macht das AMS Kontrollen. Stichprobenartig werde die Summe der Kurzarbeitsstunden mit der Gesamtarbeitszeit im Unternehmen verglichen, erklärt der steirische AMS-Experte. "Kommt uns da etwas spanisch vor, schauen wir dann genauer nach."

Hohe Strafen

Die Strafe können hoch sein für die Firmen, die dennoch versuchen die Kurzarbeitsregelung auszunutzen. Snobe: "Sogar die Rückforderung der gesamten Beihilfensumme ist möglich". Allerdings sei das rein hypothetisch, da dem AMS bisher kein Fall vorliegt. Sollte es dennoch dazu kommen, werde man sich mit den Sozialpartnern beraten.