Seit drei Jahren arbeitet Franz F. in einem Industriebetrieb. Heuer war er bereits öfter krank. Jetzt wurde F. von seiner Firma gekündigt - und er war erneut im Krankenstand.

Ähnliche Fälle häufen sich, heißt es in der Arbeiterkammer (AK). "Durch die Krise sind die Kündigungen im Krankenstand zwischen 2008 und 2009 merklich angestiegen", berichtet Wolfgang Nagelschmied aus der Rechtsabteilung der AK. Von früher jedem sechsten Beschäftigten auf gegenwärtig jeden vierten. Zur Entwicklung im laufenden Jahr wagt Nagelschmied "noch keine Aussage", die Tendenz sei eher nicht sinkend.

Die Ursache für die Entwicklung geht zurück zum Beginn der Wirtschaftskrise 2008. Seither würden Unternehmen über Mitarbeiter im Krankenstand häufiger die Kündigung aussprechen. Damit sparen sie nicht sofort an Kosten, aber auf längere Sicht, wenn die Zahl der Krankenstandstage sinkt. Nach einer Kündigung/Entlassung muss der Arbeitgeber das Krankenentgelt bis zur Beendigung des Krankenstands zahlen. Das ist für sechs Wochen die volle Summe und für weitere vier Wochen die halbe Summe, wobei die zweite Hälfte auf die Krankenkasse entfällt.

Die Anzahl der Krankenstandstage sank von zwei Wochen auf durchschnittlich elf Tage. Die Arbeitnehmer konsumieren aus Angst vor Kündigung weniger Krankentage, heißt es im Sozialministerium. Am schnellsten - "oft am ersten Krankenstandstag", sagt Nagelschmied - wird in der Gastronomie gekündigt, es folgen Bau, Bauhilfsgewerbe, Handel, Arbeitskräfteüberlasser.

Keine Nachsicht

Während eines Krankenstandes ist die Kündigung ohne Weiteres möglich, räumt Nagelschmied mit dem Irrtum auf, Arbeitnehmer seien in diesem Zeitraum geschützt. Für eine Kündigung, schriftlich oder mündlich, braucht es keine Begründung, eine Entlassung muss stets begründet werden. Eine Kündigung kann in eine Entlassung übergehen, wenn dem Arbeitnehmer "schuldhaftes Verhalten", sprich Missbrauch, nachgewiesen werden kann, rät Nagelschmied von Tricks ab.