Mit einem hinfälligen Beschluss plagte sich am Mittwochabend zum Auftakt der Völkermarkter Gemeinderat. Das Landesverwaltungsgericht hat, wie berichtet,die Beschwerde der Stadtgemeinde gegen den negativen Bescheid des Landes zur Kernzonen-Erweiterung wegen einer falschen Fertigungsklausel ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen hätte der Gemeinderat binnen einer Frist von sechs Wochen ein Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ergreifen können.