Am 18. Mai wird am Loibacher Feld bei Bleiburg/Pliberk das umstrittene Kroatengedenken stattfinden – und das obwohl der international anerkannte Verfassungsjurist Heinz Mayer ein Verbot für „geboten“ erachtet.
Das steht im Gutachten
"Beim Kroatentreffen besteht eine konkrete Gefahr für das öffentliche Wohl"
Thomas Martinz