Weithin sichtbare uns stimmungsvolle Feuer gehören zu Ostern, wie der Osterhase. Sofern das Wetter mitspielt und die Behörden ein Osterfeuer genehmigen können. Die Trockenheit macht dem Osterbrauch heuer jedenfalls keinen Strich durch die Rechnung. Im Fall einer ordnungsgemäßen Anmeldung, können die Feuer in der Nacht von Karsamstag (20. April) auf Ostersonntag (21, April) entzündet werden. Das bestätigt Bernd Riepan, Bezirkshauptmann Villach-Land. Auch im Stadtgebiet von Villach sollte stimmungsvollen Osterfeuern nichts im Wege stehen.