Das Bezirksgericht bestätigte gegenüber der APA die Eckpunkte. Der betrunkene Arzt soll seinen Patienten falsch intubiert und unzureichend überwacht haben.

So sei der Intubationsschlauch in die Speise- statt in die Luftröhre eingeführt worden. Im Strafantrag wird dem Arzt Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Last gelegt. Laut Gutachten ist der Tod des Patienten nicht auf die medizinischen Fehler bei der Behandlung zurückzuführen.