Die sechs Sozialmärkte in Kärnten haben auch während des Lockdowns zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Im Sozialmarkt in St. Veit (Hauptplatz 1) gelten ebenfalls die üblichen Öffnungszeiten - nämlich von Montag bis Freitag, 09 Uhr bis 12 Uhr. Einkaufsberechtigt sind sozial bedürftige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, EU-Bürger sind, sowie Asylberechtigte mit Bestätigung des Landes Kärnten. Vorzuweisen sind Lichtbildausweis, Verdienstnachweis und Meldezettel.