"Wir gehören vom Kopf her zu Kärnten", sagt Günther Haas, der zusammen mit seiner Frau Anita den Pilgramhof betreibt. Im nahe gelegenen Friesach wird eingekauft und zur Schule gegangen. Für Verwaltungsangelegenheiten müssen jedoch weite Strecken zurückgelegt werden. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Murau liegt rund 40 Kilometer weit weg, für Steuerangelegenheiten muss noch weiter, nach Judenburg, gefahren werden. Genau fünf Meter machen den Unterschied am Pilgramhof aus. "Es gibt Unterschiede, die einem den letzten Nerv kosten", sagt Haas. Ein Stiegengeländer zu installieren ist für viele kein Problem. Am Pilgramhof gelten aber zwei Landesrichtlinien. "In Kärnten muss das Stiegengeländer 90 Zentimeter hoch sein, in der Steiermark 100", sagt Haas. Auch beim Jagdgesetz gibt es Unterschiede. Ein Bruchteil der Eigenjagd liegt auf steirischem Boden, nun wurde dieses vom Land abgetreten und es gilt das Kärntner Jagdrecht im ganzen Revier. "Trotzdem soll ich dafür in der Steiermark Abgaben zahlen und auch noch einen eigenen Aufsichtsjäger für 15 Quadratkilometer einstellen", sagt Haas. Auch bei Förderungen sieht es düster aus. Der Kärntner Nachbar steige nämlich immer besser aus. "Auf Nachfragen bei den Stellen in der Steiermark heißt es immer, das gibt es bei uns nicht", sagt Haas. Auch würden oft von den steirischen Behörden die Briefe und Formulare zurückgeschickt. "Die sagen laut Postleitzahl ist Kärnten zuständig", sagt Haas. Lösungen gibt es keine und auch das verlegen einer Landesgrenze scheint unmöglich.