Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Arbeit und Studium sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen, der Wahrnehmung von Obsorgepflichten, der Rückkehr an den eigenen Wohnort sowie gesundheitliche Gründe.