Öffentliche Krankenanstalten wie Bezirkskrankenhäuser werden in Tirol über den Tiroler Gesundheitsfonds (TGF) und damit auch das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden finanziert. In welcher Höhe Mittel für eben jene Fondskrankenanstalten bereitgestellt werden, ist im Tiroler Gesundheitsfondsgesetz geregelt. Abseits davon leistete das Land seit 2016 verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen an die Krankenanstalten, um ihre Finanzierung sicherzustellen – also um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (Betriebsabgang beziehungsweise Verlust) zu decken. Rechtlich wäre dies grundsätzlich von den Trägern allein zu übernehmen.

Dennoch gibt es bereits vertragliche Regelungen für solche Beitragsleistungen vonseiten des Landes – und zwar für Landeskrankenanstalten (Tirol Kliniken), das Bezirkskrankenhaus (BKH) Schwaz und das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams. Vor allem letzteres hat in Osttirol in den vergangenen Jahren immer wieder für Kritik gesorgt. Auf Antrag von Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele soll es nun auch diesbezügliche gesetzliche Regelungen für die Spitäler in Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein geben.

Wichtiger Schritt

Dafür wird das Tiroler Krankenanstaltsgesetz novelliert und die „anteilige Betriebsabgangsdeckung“ vonseiten des Landes verankert. Das heißt, dass ab 2024 das Land Tirol den Trägern der Bezirkskrankenhäuser Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein eine „Betriebsabgangsdeckung“ im Ausmaß von 50 Prozent gewährt.

Die Beitragsleistungen des Landes für die Betriebsabgänge erfolgen zunächst in Form von Vorschüssen unter Berücksichtigung der jeweils prognostizierten Betriebsabgänge. Ist der Vorschuss für ein Jahr höher als der tatsächliche Betrag laut Rechnungsabschluss des BKH, wird der „Überling“ auf das Folgejahr angerechnet.

"Die gesetzliche Regelung für Betriebsabgangsdeckungen der BKH Kufstein, St. Johann, Lienz und Reutte ist ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung der Krankenanstaltenfinanzierung in Tirol", sagt Hagele. 

Der Gesetzesentwurf sieht diese Form der Finanzierung jedenfalls bis zum Jahr 2028 vor, also bis zum Ende der nächsten Finanzausgleichsperiode. Das novellierte Gesetz wird dem Landtag im November zur Beschlussfassung vorgelegt.

Höherer Beitrag wegen Inflationsanpassung

Auch eine inflationsbedingte Anpassung der Mittel des Tiroler Gesundheitsfonds von Land und Gemeinden wird es geben. Seit 1997 bis einschließlich 2023 lag die jährliche Beitragserhöhung für die Krankenanstalten bei fünf Prozent. „Während dieser Betrag lange über der Inflation lag, reicht dies bei der derzeitigen Situation bei weitem nicht mehr aus. Daher wird die Beitragserhöhung von 2023 auf 2024 für das Land und die Gemeinden jeweils rund 20 Millionen Euro betragen. Das Land ist ein starker Partner für die Gemeinden. Denn sie sind ein starker Partner, wenn es um die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger geht", sagt Landeshauptmann Mattle, dass inflationsbedingte Finanzierungslücken mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geschlossen werden sollen. 2024 sollen Land und Gemeinden einen um zwölf Prozent (Basis Vorjahresbetrag) höheren Betrag leisten, anschließend um das Ausmaß der Inflationsrate plus drei Prozent (Basis Vorjahresbetrag).