Die Tiroler Landesregierung beschloss in ihrer letzten Sitzung des heurigen Jahres in Abstimmung mit der Arbeiterkammer Tirol die Verlängerung des COVID-ArbeitnehmerInnenfonds vom 1. Jänner bis 31. März 2022 (8. Förderperiode). Mit dieser Unterstützung können finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, AlleinerzieherInnen und deren Familien abgefedert werden. In dem mit zehn Millionen Euro dotierten Fonds wurden in den bisherigen Förderperioden eins bis sieben etwas mehr als sechs Millionen Euro für 14.564 bewilligte Anträge ausbezahlt.

„Mit dieser Förderung wird weiterhin eine wichtige Unterstützung für Personen geleistet, die von der Pandemie besonders betroffen sind – und das sind eben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie deren Familien“, betont Landeshauptmann Günther Platter. Arbeitslandesrätin Beate Palfrader schließt sich an: „Auch eine rückwirkende Antragstellung für frühere Perioden, für die Anspruchsberechtigten noch keine Unterstützung gewährt wurde, ist weiterhin möglich. Diese rückwirkenden Antragstellungen können ebenso bis 31. März 2022 eingebracht werden.“

"Der Covid-Fonds ist ein wichtiges Instrument, um besonders jenen zu helfen, die durch die Pandemie besonders betroffen sind und an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden“, so Erwin Zangerl, Präsident der Tiroler Arbeiterkammer.

Ein Förderbeispiel nach dem COVID-ArbeitnehmerInnenfonds

Herr X., Alleinverdiener und Vater von zwei Kindern, wohnt in Innsbruck in einer privaten Mietwohnung und arbeitet seit Jahren in einem Nachtlokal in der Landeshauptstadt. Er war bereits im Jahr 2020 und Frühjahr 2021 durch die Kündigung des Arbeitgebers (mit Zusage einer Wiedereinstellung) von einer über 20-prozentigen Einkommensreduktion betroffen. Im Sommer 2021 wurde er wieder im selben Betrieb eingestellt und arbeitete für rund vier Monate; seit der Schließung des Lokales im Herbst 2021 hat er bei seinem Dienstgeber einen Kurzarbeitsvertrag unterschrieben.

Bei einem Beratungsgespräch aufgrund einer außergewöhnlichen Notlage (Nachzahlung bei der Strom-Jahresabrechnung) wurde von den MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerks die Einkommenssituation geprüft und Herr X. über die rückwirkende Möglichkeit der Antragstellung der Förderung Covid-ArbeitnehmerInnenfonds informiert. Mit der angewiesenen Unterstützung (Pauschalbetrag in der Höhe von je 600 Euro für vier Förderperioden) konnte Herr X. die Lebenserhaltungs-, Miet- und Stromkosten sowie die Rückstände begleichen. Eine Antragstellung für die 8. Förderperiode bei gleichbleibender Einkommenssituation ist ab 1.1.2022 möglich.