Aufgrund der Coronakrise und den damit verbundenen behördlichen Einschränkungen sowie den Verkehrsbeschränkungen ist aktuell der Besuch eines verpflichtenden Sachkundenachweis-Kurses für viele ErsthundehalterInnen nicht möglich. „Wir haben deshalb eine praktikable Lösung gefunden und den Stichtag für die Verpflichtung, einen Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes in der eigenen Gemeinde vorzulegen, von 1. April auf 1. Oktober 2020 verschoben“, sagt die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.