Im Jahre 1975 wurden 13 Bauern ihrer Grundstücke enteignet, die für Schutzbauten an der Isel benötigt wurden. Die Bundeswasserbehörde zahlte den Bauern 8,50 Schilling pro Quadratmeter Auenwald. "Seit der Isel-Begradigung ist nichts mehr so, wie es vorher war. Dafür, dass wir damals billig abgespeist wurden, wurde uns zugesagt, dass wir das Holz im Umland weiter nutzen können", erinnert sich Landwirt Wolfgang Lobenwein. Laut Reinhard Keber von der Abteilung Wasserwirtschaft der Landesregierung handle es sich nicht um ein wirkliches "Holznutzungsrecht", sondern um eine Duldung bis auf Widerruf.