Der Tod einer 86-jährigen Kärntnerin im März 2019 beschäftigt weiter die Justiz. Die Frau war an Malaria gestorben, infiziert wurde sie durch eine verseuchte Blutkonserve. Richter Oliver Kriz hatte im Jänner die Anklage gegen die Blutspenderin wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Graz gab ihm in diesem Fall recht und verwies das Verfahren an das Bezirksgericht Spittal/Drau.