Als disziplinäre Maßnahme wertet Bezirksinspektor Günther Steinwender von der Polizeiinspektion Hermagor eine kurzfristig ausgesprochene Dienstzuteilung nach Wiesing in Tirol. Ursache soll laut Steinwender ein Disput mit dem Hermagorer Adolf Winkler, Kärntens oberstem Polizei-Verkehrschef, am 20. Februar am Naßfeld gewesen sein.

Garage. "Oberst Winkler und dessen Ehefrau haben mit zwei Privatautos auf dem Privatgrund in der Garagenzufahrt der Polizeidienststelle am Naßfeld geparkt. Weil dieser Platz benötigt wird, wenn wir Verunfallte zur Protokollaufnahme in die Dienststelle bringen, habe ich Oberst Winkler darauf aufmerksam gemacht. Wenige Tage später verständigte mich die Personalabteilung, dass ich ab 1. März für drei Monate nach Wiesing zugeteilt bin", erzählt Steinwender.

"Kein Parkverbot". Winkler sieht die Zuteilung, die ab 1. April wirksam wurde, nicht als disziplinäre Maßnahme. "Kärnten muss für die Autobahninspektion Wiesing Beamte stellen. Da es kaum Freiwillige gibt, entscheidet das Landespolizeikommando. Tatsache ist, dass ich mich über den Ton und das Verhalten des Kollegen beschwert habe. Wo unsere Autos parkten, besteht kein Parkverbot. Außerdem blieb die Zufahrt frei", erklärt Winkler.

Kein konkretes Fehlverhalten. Auch Landespolizeichef Wolfgang Rauchegger sieht keinen Zusammenhang zwischen Auseinandersetzung und Dienstzuteilung. "Nach objektiver Erhebung des Vorfalls konnte kein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Es steht Aussage gegen Aussage. Deshalb gibt es keine disziplinären Konsequenzen", sagt Rauchegger. Rechtlich kann jeder Polizist ohne Zustimmung innerhalb eines Jahres für drei Monate dienstzugeteilt werden. "Die Zuteilungen werden mit den Inspektionen abgesprochen. Steinwender wurde darüber zeitgerecht informiert", so Rauchegger.