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© ImagoGeldscheine und ein Kreditvertrag|13.000 Euro wollte das Inkassobüro vom Verstorbenen einkassieren
Inkassobüro forderte von Verstorbenem 13.000 Euro ein
Tochter stellte sogar Sterbeurkunde als Beweis zur Verfügung, stieß bei Inkassobüro aber auf wenig Entgegenkommen. AK intervenierte erfolgreich.