Seit dem 8. Februar dürfen Friseure, Fußpfleger, Kosmetik- und Nagelstudios, Masseure, Piercer und Tätowierer wieder Kunden begrüßen. Allerdings unter Auflagen: Wer eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen will, ist verpflichtet, bei Besuch im Salon oder Studio einen negativen PCR- oder Antigentest vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zur Identifizierung muss ein Ausweis hergezeigt werden. Während für Kunden FFP2-Maskenpflicht gilt, dürfen negativ getestete Dienstleister auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen. Ausgenommen von der Testpflicht sind jene, die in den vergangenen sechs Monaten nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben.