Die Pleite der Kärntner RZ Holzindustrie GmbH mit Sitz in Bad St. Leonhard hat am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein juristisches Nachspiel gehabt. Die damaligen De-facto-Geschäftsführer Dietmar Riegler und Otto Zechmeister wurden wegen Begünstigung von Gläubigern zu Geldstrafen von jeweils 180 Tagsätzen in Höhe von 250 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.