Das Jahr 2018 beginnt für Kärnten mit einem wichtigen Datum: Der 2. Jänner ist der Stichtag für die Landtagswahl am 4. März. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in Kärnten und eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Außerdem unterliegen die Ausgaben der Parteien für den Wahlkampf ab dem Stichtag der Wahlkampfkostenbeschränkung von 590.000 Euro.