Wie hat eine Gemeinde organisatorisch zu funktionieren, bis wann muss sich ein neuer Gemeinderat nach der Wahl konstituieren, was ist möglich, was verpflichtend? Bisher war die Allgemeine Gemeindeordnung (AGO) das Regelwerk. Die soll jetzt, beschleunigt durch die Erfahrungen der Covidpandemie -  abgelöst werden durch ein völlig neu aufgestelltes Gesetz mit modernerem Namen - und der Zeit angepassten Möglichkeiten. Künftig soll das Kärntner Gemeindeorganisationsgesetz den gesetzlichen Rahmen für die Kommunen bilden, so Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) als Gemeindereferent.