In der nächsten Woche hätte die Eintragungsfrist für das Kärntner Seenvolksbegehren begonnen. Wegen der derzeit gültigen Ausgangs-Beschränkungen ist eine Durchführung jedoch nicht möglich. Deshalb wird die Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das ist einer der Inhalte des "Corona-Sammelgesetzes", das der Kärntner Landtag in seiner Sondersitzung am Donnerstag beschließt.