Gut Ding braucht Weile. 21 Jahre nach seiner Gründung darf der Landesrechnungshof (LRH) Kärntner Gemeinden prüfen. Möglich gemacht hat das erst die Änderung der Landesverfassung im vergangenen April. Seitdem darf der LRH auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern überprüfen. 125 dieser Gemeinden gibt es in Kärnten.