1. Wer ist vom Glyphosat-Verbot betroffen, das nächstes Jahr in Kraft treten soll?
Alle nicht gewerblichen Anwender. Im ersten Gesetzesentwurf war auch die Landwirtschaft enthalten. Dieser wurde jedoch von der EU zurückgewiesen, weil ein solches Verbot nur vom Bund beschlossen werden kann. Deshalb hat Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) die Bundesregierung und die Chemiekonzerne zum Handeln aufgefordert. Sie könnten den Kärntner Gesetzesentwurf zum Vorbild nehmen.