"Seitens der Aufsichtsbehörde wird gemäß § 94a Abs. 1 Klagenfurter Stadtrecht 1998 festgestellt, dass für die vom Bürgermeister der Stadt Klagenfurt am Wörthersee am 20. Dezember 2022 getroffene Verfügung betreffend die Dienstvertragsverlängerung von Herrn Magistratsdirektor, Dr. Peter Jost, über das Regelpensionsalter hinaus, die Voraussetzungen des § 73 nicht vorgelegen sind."