Seit 8. Februar dürfen körpernahe Dienstleister wie Friseursalons, Kosmetik- und Pedikürestudios wieder geöffnet haben. Allerdings unter verschärften Bedingungen. Nach dem ersten Lockdown war es noch möglich, lediglich mit Maske zum Friseur zu gehen, seit vergangener Woche muss zuvor auch ein Coronatest durchgeführt werden.