Sind die Geschäfte gesperrt, müssen Unternehmen keine Miete zahlen“, diese Behauptung macht seit Tagen die Runde. Einzig: In ihrer Absolutheit stimmt sie schlicht nicht. Zwar regelt der Paragraf 1104 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches den Fall, dass ein Mietobjekt wegen einer Seuche nicht gebraucht werden kann, „daraus einen vollständigen Erlass der Miete abzuleiten, sei jedoch nicht zulässig“, betont der Klagenfurter Rechtsanwalt Michael Sommer.