Mit einer dreisten Masche schaffte es ein Mann, dass ihm vom Konto einer Bekannten 25.000 Euro in bar ausgezahlt wurden. Drei Jahre beschäftigten sich die Gerichte mit der Frage: Muss die Bank dem Opfer das Geld zurückzahlen? Der Oberste Gerichtshof in Wien hat vor Kurzem ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Er nahm die Bank wegen Sorgfaltsverletzung in die Pflicht. Das Opfer erhält jetzt die 25.000 Euro von der Bank zurück.