Seit Jahren steigt die Anzahl der strafbaren Handlungen nach dem Verbotsgesetz von 1947 die vor dem Richter landen. Gab es im Jahr 2015 noch 1097 Fälle, die zu 167 Anklagen und 79 Verurteilungen führten, waren es im Jahr 2017 1093 Anlassfälle mit 214 Anklagen und 119 Verurteilungen.