Zwei Wochen liegt das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz zurück, in dem der Klage des Bürgerforums Wasser-Klagenfurt recht gegeben wurde. Demnach ist die Einhebung der Wasserbereitstellungsgebühr rechtswidrig. Um die Rückzahlung zu fordern und zu signalisieren, dass man den bestehenden Vertrag nicht akzeptiert, müssen Kunden ein Schreiben an die Stadtwerke Klagenfurt (STW) richten. Ein Musterbrief dafür ist auf der Homepage des Bürgerforums abrufbar.