Vor drei Wochen kündigte die Wirtschaftskammer öffentlich an, gegen Besitzer von Beherbergungsbetrieben vorzugehen, denen gewerberechtliche Voraussetzungen fehlen. Mittlerweile schloss die Kammer ihre Recherchen ab: 96 illegale Beherberger, die (meist deutlich) mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstzahl von zehn Betten anbieten, werden angezeigt. Zwei Verstöße werden ihnen zur Last gelegt: Vergehen gegen die Gewerbeordnung sowie unlauterer Wettbewerb. Infrage kämen auch Verstöße wegen Nichtabführung von Ortstaxen, gegen das Wohnungseigentumsgesetz sowie gegen das Einkommenssteuergesetz im Falle der Nicht-Versteuerung – hier fehlt aber der Kammer die Zuständigkeit.