Der Weg ist nicht breit genug. Deshalb könnten Fußgänger durch Fahrzeuge gefährdet werden: Zu diesem Schluss kamen beeidete Verkehrssachverständige der Kärntner Landesregierung bei der Evaluierung des Dammweges im Bleistätter Moor. Deshalb wurde von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen auf diesem Verbindungsweg ein Fahrverbot verordnet. Dieses gilt auch für Radfahrer.