Das Bundeskriminalamt ermittelt derzeit - nach einer anonymen Anzeige - gegen den Kommandanten der Feldkirchner Polizeiinspektion, Josef Lassnig - und zwar wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen Paragrafen 306 des Strafgesetzbuches. Dieser behandelt die "Vorteilsannahme zur Beeinflussung" eines Amtsträgers. Konkret geht es darum, dass Lassnig, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, bei den Bürgermeistern der Feldkirchner Gemeinden um Geld für die Ausstattung des Sozialraumes an der Polizeiinspektion Feldkirchen gebeten haben soll. Was dieser auch gar nicht bestreitet. Er habe jedoch im Interesse der Mitarbeiter der Polizeiinspektion gehandelt. Man habe unter anderem Mobiliar angeschafft, das der Gesundheit der Beamten diene und beispielsweise Kreuzschmerzen verhindern würde. Die Anschaffungen habe man vorfinanziert und die Bürgermeister um aliquote Unterstützung - es handelt sich um 115 Euro pro Gemeinde -  gebeten. Er habe bei allen zehn Bürgermeistern angefragt. Ihm seien Beiträge in Aussicht gestellt worden. Zu einer konkreten Zahlung sei es aber noch in keinem der Fälle gekommen.