Anfang Oktober wurde das Aus für das Sonnenresort am Maltschacher See verkündet, es kam nach dem Auslaufen des Pachtvertrages mit der deutschen Sonnenhotels GesmbH zu keiner Weiterführung der Zusammenarbeit mit der Besitzerin des gesamten Areals, der K-BV(Kärntner Beteiligungs GmbH). Verhandlungen für einen neuen Betreibervertrag scheiterten an unterschiedlichen Auffassungen. Betroffen ist auch der Campingplatz des Resorts, der nicht nur kurzfristige Campinggäste beherbergt, sondern auch Dauercamper, die von einer Saison zur nächsten immer einen Platz angemietet haben. Die Wohnwägen und andere Behausungen verblieben meist am Areal. Nun müssen diese geräumt werden. Zuerst gab es eine Frist bis zu 13. Oktober, bis dahin sollten Parzellen geräumt werden. Danach war es der 15. Dezember. Dem sahen sich einige nicht gewachsen, nun gibt es eine neue Frist bis zum 31. Jänner.
„Deadline“ gesetzt
Campern am Maltschacher See droht nun eine Klage
Die Camper des Sonnenresorts müssen ihre Parzellen bis 31. Jänner räumen, es droht sonst eine Räumungsklage. Einige Camper können Frist nicht einhalten.
© MICHAELA AUER