Die Frau arbeitet in der Steiermark, wohnt aber in Kärnten. Daher war auch die Arbeiterkammer Kärnten für ihren Arbeitskampf zuständig. Die Angestellte wurde seitens des Dienstgebers gekündigt. Fristwidrig, wie sich für die Büroangestellte nach Kontaktaufnahme mit der AK herausstellte. Der Dienstgeber ist von einer falschen Kündigungsfrist im Angestelltengesetz ausgegangen. Nach Intervention der AK wurde die Kündigungsfrist geändert und 1164 Euro konnten der Arbeitnehmerin ausbezahlt werden.