Ein Lenker verursacht einen Parkschaden. Reicht es, wenn er einen Zettel mit Kontaktdaten hinter die Windschutzscheibe des anderen Autos legt?
"Das ist eine weitverbreitete Vorgehensweise. Tatsächlich begeht man dadurch aber schon eine Fahrerflucht und setzt sich der Gefahr einer Verwaltungsstrafe aus“, warnt Rechtsanwalt Gregor Horn aus Klagenfurt. „Wenn ein persönlicher Kontaktdatenaustausch an Ort und Stelle mit dem Unfallgegner nicht möglich ist, normiert die Straßenverkehrsordnung, dass im Falle von reinen Sachschäden die nächste Polizeidienststelle, ohne unnötigen Aufschub vom Unfall zu verständigen ist.“ Nachsatz: „Ohne unnötigen Aufschub bedeutet auch, dass man nicht zuerst seine Einkäufe erledigen kann.“