Eine Gebühr wurde beim Ausfüllen eines Antrags oder beim Zugriff auf eine Kaution im Schadensfall in einem Seniorenzentrum in Oberkärnten fällig. Im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten (AK) hat der Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) den privat geführten Betrieb geklagt. Bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien rechtswidrig – und das Landesgericht war derselben Meinung. "Unrechtmäßige Kostenabwälzungen auf pflegebedürftige Menschen? Nicht mit uns. Das Urteil ist richtungsweisend für künftige Verträge", freut sich AK-Präsident Günther Goach.

So wurden in den AGB zum Beispiel Kosten von 150 Euro für die Hilfe beim Ausfüllen eines Antrages für eine Kostenübernahme durch das Land Kärnten festgeschrieben. "Nach eingehender Prüfung wurden weitere Klauseln gefunden, die wir so nicht stehenlassen konnten. Beispielsweise die Verwendung der Kaution zur Zahlung von verursachten Schäden durch den Heimbewohner an Sachen von Besuchern", sagt AK-Konsumentenschutzleiter Stephan Achernig. Eine Abmahnung zu 25 weiteren unzulässig verwendeten Klauseln wurde an die Betreiber übermittelt.